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„Die Bessermesser“

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bach 3D Messtechnik GmbH Stand: Januar 2023 1. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 3. An Kalkulationen, Messprogrammen, techn. Konzepten sowie Schulungsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Genehmigung, nicht zugänglich gemacht werden. 4. Bei Einsätzen vor Ort, sind unsere Mitarbeiter vom Besteller über bestehende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, soweit diese für unser Personal von Bedeutung sind, zu unterrichten. 5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Angebotspreisen sowie Kostensätzen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 1 Monat ab Datum des Angebotes gebunden. 7. Die Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz, falls nicht anders vereinbart. 8. Sämtliche Aufträge werden nach Zeitaufwand unseres Personals für Arbeitsleistung, Fahrt sowie nicht selbst verschuldeter Wartezeiten nach unseren jeweils gültigen Kostensätzen abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich anderes z. B. ein Pauschalpreis lt. Angebot vereinbart ist. 9. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. 10. Der Abzug von Skonto sowie Ratenzahlung, bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 11. Gerät der Verkäufer in Verzug, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten sowie von diesem Zeitpunkt an Zinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart. 13. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. 14. Die Mangelanzeige ist unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels, schriftlich an uns abzugeben. 15. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. 16. Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz mittelbarer und Folgeschäden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 100% des beauftragten Projektes beschränkt, jedoch nicht höher als 3.000.0000 Euro bei Sach- und Personenschäden. Vermögenschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. 17. Berechnungsgrundlage für Rechnungen sind die jeweiligen Angebote. Bei Beauftragung ohne Angebot, die aktuelle Preisliste. 18. Samstags wird ein Zuschlag von 50%, Sonn- und Feiertags 100% auf die Arbeitszeit berechnet. 19. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Copyright © 2023 Bach 3D Messtechnik GmbH
3D MESSTECHNIK
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bach 3D Messtechnik GmbH Stand: Januar 2023 1. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 3. An Kalkulationen, Messprogrammen, techn. Konzepten sowie Schulungsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Genehmigung, nicht zugänglich gemacht werden. 4. Bei Einsätzen vor Ort, sind unsere Mitarbeiter vom Besteller über bestehende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, soweit diese für unser Personal von Bedeutung sind, zu unterrichten. 5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Angebotspreisen sowie Kostensätzen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 1 Monat ab Datum des Angebotes gebunden. 7. Die Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz, falls nicht anders vereinbart. 8. Sämtliche Aufträge werden nach Zeitaufwand unseres Personals für Arbeitsleistung, Fahrt sowie nicht selbst verschuldeter Wartezeiten nach unseren jeweils gültigen Kostensätzen abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich anderes z. B. ein Pauschalpreis lt. Angebot vereinbart ist. 9. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. 10. Der Abzug von Skonto sowie Ratenzahlung, bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 11. Gerät der Verkäufer in Verzug, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten sowie von diesem Zeitpunkt an Zinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart. 13. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. 14. Die Mangelanzeige ist unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels, schriftlich an uns abzugeben. 15. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. 16. Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz mittelbarer und Folgeschäden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 100% des beauftragten Projektes beschränkt, jedoch nicht höher als 3.000.0000 Euro bei Sach- und Personenschäden. Vermögenschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. 17. Berechnungsgrundlage für Rechnungen sind die jeweiligen Angebote. Bei Beauftragung ohne Angebot, die aktuelle Preisliste. 18. Samstags wird ein Zuschlag von 50%, Sonn- und Feiertags 100% auf die Arbeitszeit berechnet. 19. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Copyright © 2023 Bach 3D Messtechnik GmbH
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